Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Johann Kleinlein Werkzeugmaschinen GmbH & Co. KG

Diese AGB gelten für die gesamte, auch zukünftige Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Vertragspartner. Entgegen stehenden AGB des Vertragspartners wird widersprochen.

Vertragsschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur Annäherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt werden. Die Bestellungen des Vertragspartners sind für diesen verbindlich. Sofern von uns keine anderweitige schriftliche Bestätigung erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung. Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen ausschließlich unsere schriftliche Bestätigung maßgeblich, sofern der Vertragspartner nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.

Lieferanten- und Kundenschutz:

Jeder Interessent sichert Lieferanten- bzw. Kundenschutz zu, sofern wir ihm an dritter Stelle ein Objekt zum Kauf oder Verkauf mitteilen und er verpflichtet sich, Preis- und Abschlußverhandlungen über alle an dieser Stelle zum Verkauf oder Ankauf stehenden Objekte ausschließlich durch uns zu führen. Die sich im Anschluß an den Nachweis von Objekten zum Kauf oder Verkauf und den damit hergestellten Geschäftsbedingungen ergebenden Bestellungen, Kaufabschlüsse und Lieferungen gelten als durch uns vermittelt und unterliegen diesen Voraussetzungen. Unsere Angaben über Maschinenstandorte und Kaufinteressenten sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne unserer vorheriger schriftlicher Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden.

Preise, Zahlungsbedingungen:

Unsere Preise gelten ab Standort. Sie verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, Zoll, Verpackung, Fracht, Transport, Porto, Versicherung und sonstige Spesen. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet; ihre Rücknahme ist ausgeschlossen. Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Lieferung:

Alle Angaben über Lieferfristen und -Termine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Bei Lieferverzögerungen durch Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen an uns oder höhere Gewalt verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Höhere Gewalt liegt auch vor bei Arbeitskampfmaßnahmen in unserem Betrieb oder bei Vorlieferanten. Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz sind in diesem Fällen in den Grenzen des Abschnitts: Allgemeine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen. Entsteht dem Vertragspartner durch eine von uns verschuldete Lieferverzögerung ein Schaden, so kann der Vertragspartner diesen unter Ausschluß weitergehender Ersatzansprüche in Höhe von 0,5% für jede Woche der Verspätung, höchstens aber in Höhe von 5 % des Wertes des betroffenen Teils der Gesamtlieferung ersetzt verlangen. Im Falle des Lieferverzuges kann der Vertragspartner nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und mit der ausdrücklichen Erklärung, daß er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung ablehne, vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfrist erfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug, insbesondere auf Schadensersatz sind nach Maßgabe des Abschnitts: Allgemeine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

Gefahrübergang:

Die Gefahr geht mit Beginn der Verladung bzw. Versendung des Liefergegenstandes auf den Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn wir noch andere Leistungen, z.B Versandkosten, Anlieferung, Aufstellung und/oder Inbetriebnahme übernommen haben. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über. Der Vertragspartner hat das Recht, vor Versand der Ware Verpackung bzw. Befestigung zu überprüfen und/oder selbst vorzunehmen. Für Transportschäden, auch wenn Sie durch die Art der Verpackung bzw. Befestigung auf dem Transportmittel bedingt sind, haften wir nicht. Wird von uns "frei verladen“verkauft, so gehen zwar die Kosten des eigentlichen Aufladevorganges zu unseren Lasten, nicht aber das vom Käufer zu tragende und in Transportversicherungen normaler Art eingeschlossene Risiko des Aufladens hinsichtlich Bruch oder sonstiger Beschädigung des gekauften Objekts.

Eigentumsvorbehat, Sicherheiten:

Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen. Für die ordnungsgemäße Erfüllung der Verbindlichkeiten des Vertragspartners sind wir berechtigt, angemessene Sicherheiten zu fordern. Wir verpflichten uns, uns zustehende Sicherungen insoweit frei zu geben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20% übersteigt.

Gewährleistung, Mängelrüge:

Für Mängel der Lieferung haften wir unter Ausschluß weiterer Ansprüche wie folgt: Die Gewährleistungfristen betragen bei Neuprodukten bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) ab Gefahrenübergang 24 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung 12 Monate.

Bei gebrauchten Produkten beträgt die Gewährleistungsfrist ab Gefahrübergang bei privater Nutzung (Verbrauchsgüterkauf, § 474 BGB) 12 Monate, bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Maschinen werden mit dem noch vorhandenen Zubehör in dem Zustand verkauft, in welchen sie sich bei Vertragsschluß befinden. Die vorstehende Regelung gilt nicht bei zugesicherten Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Derartige Ansprüche des Vertragspartners sowie Ansprüche wegen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden gemäß den Regelungen des Abschnitts: Allgemeine Haftungsbeschränkung im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus. Eigenschaften sind nur dann zugesichert, wenn Sie als solche ausdrücklich im Vertrag bezeichnet sind. Mündliche Angaben sowie Angaben in unseren Unterlagen enthalten keine Zusicherungen. Proben, Muster, Maße, DIN-Bestimmungen, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben über die Beschaffenheit des Liefergegenstandes dienen der Spezifikation und sind keine zugesicherten Eigenschaften.

Schäden, die durch äußeren Einfluß, Korrosion oder gewöhnliche Abnutzung entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgenommen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlußfrist von 7 Tagen ab Erhalt der Lieferung. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Im übrigen bleiben die §§ 377,378 HGB bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft unter Kaufleuten unberührt. Stellt der Vertragspartner einen Mangel fest, darf er den Liefergegenstand nicht verändern, verarbeiten oder an Dritte herausgeben, sondern hat uns ausreichende Gelegenheit einzuräumen, sich vom Mangel zu überzeugen und ggf. die erforderliche Nacherfüllung vorzunehmen. Andernfalls entfallen alle Mangelansprüche.

Bei berechtigter Beanstandung erfolgen nach unserer Wahl Nachbesserung fehlerhafter

Ware oder Ersatzlieferung. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zu diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurde. Lassen wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist zur Nacherfüllung i.S.d. § 439 BGB verstreichen, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder ist uns eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich, schlägt sie fehl oder wird sie aus sonstigen Gründen verweigert, steht dem Vertragspartner, der nicht Verbraucher ist, unter Ausschluß aller weiteren den Liefergegenstand betreffenden Ansprüche nur das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Allgemeine Haftungsbeschränkung:

Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haften wir - aus welchen Rechtsgründen auch immer - nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Mängeln, die arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert wurden, beim Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragtypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Beratung vor oder nach Vertragsschluß oder durch Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten vom Vertragspartner nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Weiter gehende Ansprüche des Vertragspartners werden ausgeschlossen.

Erfüllungsverpflichtung, Unmöglichkeit und Nichterfüllung:

Unsere Lieferverpflichtung und eine evtl. Lieferfrist unterliegen dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen, vollständigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wenn die gesamte Leistung vor Gefahrübergang aufgrund eines von uns zu vertretenden Umstandes unmöglich wird, kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz sind nach Maßgabe der Regelungen aus den Abschnitten: Gewährleistung und Allgemeine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen. Tritt die Unmöglichkeit während des Annahmeverzuges oder durch Verschulden des Vertragspartners ein, so bleibt dieser zur Erfüllung verpflichtet. Nach einem berechtigten Rücktritt vom Vertrag durch uns sind wir berechtigt, zurückgenommene Ware frei zu verwerten.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht:

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, ist Erfüllungsort für die Zahlung und die Warenlieferung unser Geschäftssitz in Nürnberg. Gerichtsstand ist Nürnberg. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden unter Ausschluß des Internationalen Privatrechts, des vereinheitlichten internationalen Rechts und unter Ausschluß des UN- Kaufrechts.

Rechtswirksamkeit, Datenschutz:

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht. Es gilt an ihrer Stelle die gesetzliche Regelung. In keinem Fall wird die betreffende Bestimmung durch Geschäftsbedingungen des Vertragspartners ersetzt. Rechtserhebliche Willenserklärungen wie Kündigungen, Rücktrittserklärungen, Verlangen nach Kaufpreisminderung oder Schadenersatz sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen. Wir sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten über den Vertragspartner- auch wenn diese von Dritten stammen- i.S.d. Bundesdatenschutzgesetzes zu bearbeiten und zu speichern und durch von uns beauftragte Dritte bearbeiten und speichern zu lassen.